Dieses Dokument legt die Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnungen für Geräte fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen Lichtstrahlung emittieren. Dies umfasst Geräte, die sich außerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs befinden oder durch explosionsgeschützte Typen gemäß GB/T 3836.1 geschützt sind, deren emittierte Lichtstrahlung jedoch in den explosionsgefährdeten Bereich gelangen kann. Das Dokument deckt die Klassen I, III und III sowie EPL-Ga, Gb, Gc, Da, Db, Dc, Ma und Mb ab. Es gilt für Lichtstrahlung mit Wellenlängen von 380 nm bis 10 μm. Folgende Zündmechanismen werden berücksichtigt: Nach Absorption von Lichtstrahlung durch eine Oberfläche oder ein Partikel steigt deren Temperatur und erreicht unter bestimmten Bedingungen eine Temperatur, die zur Entzündung der umgebenden explosionsgefährdeten Atmosphäre ausreicht. In seltenen Sonderfällen kann ein starker Laserstrahl das Gas direkt an seinem Brennpunkt durchschlagen und dabei Plasma und eine Stoßwelle erzeugen, die beide letztendlich als Zündquellen wirken. Feste Materialien in der Nähe des Durchschlagspunktes können diesen Prozess verstärken. Anmerkung 1: Siehe Einleitung, Abschnitte a) und d). Dieses Dokument behandelt weder Zündungen durch ultraviolette Strahlung noch durch Strahlungsabsorption durch das explosive Gemisch selbst. Ebenso wenig behandelt es Zündungen durch explosive Absorber oder Absorber mit Oxidationsmitteln oder Katalysatoren. Dieses Dokument legt die Anforderungen an optische Strahlungsgeräte für atmosphärische Bedingungen fest. Es ergänzt und modifiziert die allgemeinen Anforderungen von GB/T 3836.1. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Anforderungen dieses Dokuments und denen von GB/T 3836.1 haben die Anforderungen dieses Dokuments Vorrang. Dieses Dokument gilt für: a) Lasergeräte; b) Glasfasergeräte; c) alle anderen konvergierenden Lichtquellen oder auf einen Punkt fokussierten Strahlen in explosionsgefährdeten Bereichen. Hinweis 2: Optische Elemente wie Linsen und Reflektoren können divergierendes Licht in einen konvergierenden Strahl umwandeln. Dieses Dokument gilt nicht für optische Strahlungsgeräte und Übertragungssysteme, die die Grenzwerte der Klasse 1 gemäß GB 7247.1 für EPL Mb-, Gb- oder Gc- und Db- oder Dc-Anwendungen erfüllen. Anmerkung 3: Der genannte Grenzwert der Klasse 1 bezieht sich auf den Emissionsgrenzwert von weniger als 15 mW, gemessen in einem Abstand von der optischen Strahlungsquelle gemäß GB 7247.1, was bei explosionsgeschützten Anwendungen relevant ist. Divergierende Lichtquellen oder Strahlen, deren Licht nicht innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereichs fokussiert wird. Einzelne oder mehrere optische Kabel, die nicht Teil eines Glasfasergeräts sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:
•Einhaltung der relevanten Industriestandards und zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. robuste Kabel, Leitungen oder Kabelrinnen (für EPL Gb, Db, Mb, Gc oder Dc);
•Einhaltung der relevanten Industriestandards (für EPL Gc oder Dc). - Optische Strahlungsquellen gemäß Definition a) bis c) oben, wobei die optische Strahlung vollständig in einem Gehäuse eingeschlossen ist, das dem folgenden explosionsgeschützten Typ entspricht, der für EPL geeignet ist, oder in einem Gehäuse mit der angegebenen Mindest-IP-Schutzart:
•Flammfestes Gehäuse „d“ (GB/T 3836.2); Anmerkung 4: Ein explosionsgeschütztes Gehäuse „d“ ist geeignet, da die durch optische Strahlung und Absorptionsmittel im Gehäuse verursachte Entzündung kontrolliert wird. • Druckgehäuse „p“ (GB/T 3836.5); Anmerkung 5: Ein Druckgehäuse „p“ ist geeignet, da Maßnahmen zum Schutz vor dem Eindringen explosionsfähiger Gasatmosphären getroffen wurden. • Gehäuse mit eingeschränkter Atmung „nR“ (GB/T 3836.8); Anmerkung 6: Ein Gehäuse mit eingeschränkter Atmung „nR“ ist geeignet, da es Maßnahmen zum Schutz vor dem Eindringen explosionsfähiger Gasatmosphären enthält. • Staubgehäuse „t“ (GB/T 3836.31); Anmerkung 7: Ein Staubgehäuse „t“ ist geeignet, da es Maßnahmen zum Schutz vor dem Eindringen explosionsfähiger Staubatmosphären enthält. • Gehäuse mit einer Schutzart von mindestens IP6X, das voraussichtlich kein internes Absorptionsmaterial enthält und dem „Gehäusetest“ gemäß GB/T 3836.1 entspricht. Anmerkung 8: Ein Gehäuse mit einer Schutzart von mindestens IP6X, das den Anforderungen des „Gehäusetests“ gemäß GB/T 3836.1 entspricht, ist geeignet, da es Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens von saugfähigen Materialien enthält. Es wird erwartet, dass beim Öffnen des Gehäuses kein saugfähiges Material eindringt.
GB/T 3836.22-2023 Documento de referencia
GB 7247.1 Seguridad de los productos láser. Parte 1: Clasificación y requisitos de los equipos.
GB/T 14733.12 Terminología de Telecomunicaciones Comunicaciones por Fibra Óptica
GB/T 2900.35 Terminología electrotécnica para atmósferas explosivas
GB/T 3836.1 Atmósferas explosivas. Parte 1: Equipo. Requisitos generales.
GB/T 3836.2 Atmósferas explosivas—Parte 2: Protección de equipos mediante recintos ignífugos “d”
GB/T 3836.3 Atmósferas explosivas—Parte 3: Protección del equipo mediante mayor seguridad“e”
GB/T 3836.31 Atmósferas explosivas. Parte 31: Protección contra la ignición del polvo del equipo mediante el recinto “t”.
GB/T 3836.4 Atmósferas explosivas—Parte 4: Protección de equipos mediante seguridad intrínseca “i”
GB/T 3836.5 Atmósferas explosivas—Parte 5: Protección del equipo mediante recinto presurizado “p”
GB/T 3836.8 Atmósferas explosivas—Parte 8: Protección de equipos por tipo de protección “n”
GB/T 7247.2 Seguridad de los productos láser Parte 2: Seguridad de los sistemas de comunicación por fibra óptica (OFCS)*, 2024-08-23 Actualizar
GB/T 3836.22-2023 Historia
2023GB/T 3836.22-2023 Atmósferas explosivas Parte 22: Medidas de protección para equipos de radiación óptica y sistemas de transmisión
2017GB/T 3836.22-2017 Atmósferas explosivas. Parte 22: Protección de equipos y sistemas de transmisión mediante radiación óptica.